Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Dieser wird, wenn die Voraussetzungen vorliegen, sofort ausgestellt. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, den "endgültigen" Personalausweis zu beantragen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig.
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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Bürgerbüro Donnerstag durchgehend: 07:30 Uhr - 18:00 Uhr