Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.
Voraussetzung: Hauptwohnung in Delbrück
Einen Antrag können Sie persönlich oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail stellen.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigt.
Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Die Arztwahl ist frei.
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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Bürgerbüro Donnerstag durchgehend: 07:30 Uhr - 18:00 Uhr