Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen möchten, benötigen Sie eine besondere Betriebserlaubnis. Darüber hinaus ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich, wobei die Übergangsregelungen zu beachten sind. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Zusätzlich benötigen Sie die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung, das heißt, der Betriebsort muss zum Aufstellen von Spielgeräten geeignet sein.