Kurzbeschreibung
Wegen der örtlichen Gegebenheiten können Umzugs- oder Lieferfahrzeuge nicht immer problemlos abgestellt werden. Es kann erforderlich werden, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum auf zeitbegrenzten Parkplätzen über die zugelassene Parkzeit hinaus oder im Halt-/Parkverbot abzustellen. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung muss möglichst 14 Tage vorher schriftlich beantragt werden.
Etwaige Beschilderung ist mindestens 72 Stunden vorher von dem Antragsteller/der Antragstellerin oder einem beauftragten Unternehmen aufzustellen.
Für den Antrag steht ein Formular unter "Downloads/Links" zur Verfügung.
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Anschrift
Stadt Delbrück
Marktstr. 6
33129
Delbrück
Hinweise zur Barrierefreiheit
Ebenerdiger Eingang, Fahrstuhl vorhanden, Behinderten-WC im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr