Für die folgenden Arbeitsstellenbereiche ist im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung notwendig:
Materiallagerungen, Aushub, Geräte usw. Dach-, Fassaden- und Abbrucharbeiten an Bauwerken Bau-, Werkstatt-, Toilettenwagen, usw. Container, Wechselbehälter, Hubarbeitsbühnen, Bau- und Autokrane, Aufzüge, Schrägaufzüge Schuttrutschen Bauzäune, Gerüste, Durchlaufgerüste, Fußgängertunnel
Die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind durch den Antragsteller oder durch ein autorisiertes Verkehrssicherungsunternehmen aufzustellen und zu unterhalten.