Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu leisten. Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege. Vorrangig sind Leistungen bei der Pflegekasse der jeweils zuständigen Krankenkasse zu beantragen.
a) Häusliche Pflege
Sollte vom Medizinischen Dienst aufgrund der vorliegenden Erkrankung / Behinderung (noch) keine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen, kann ggfs. Hilfe zur Pflege beim Fachbereich Soziales der Stadt Delbrück beantragt werden. Das gilt auch für Fälle, in denen die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten des ambulanten Pflegedienstes zu begleichen.
b) Tagespflege, Kurzzeitpflege u. stationäre Pflege
Zunächst ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Für die Übernahme der Restkosten kann vom Pflegebedürftigen ein Antrag beim Sozialamt des Kreises Paderborn (siehe "Downloads/Links") gestellt werden. Für die Entscheidung sind Einkommen / Vermögen des Antragstellers maßgebend.