Kurzbeschreibung
Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs.2 StVO:
Das sind Erlaubnisse für Veranstaltungen (Umzüge, Volksläufe, Radsportveranstaltungen, Straßenfeste u.ä.), bei denen der öffentliche Verkehrsraum mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den „normalen“ Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Ortsübliche Prozessionen und andere kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z.B. kleinere Schützenfestumzüge, Martinszüge) sind nicht erlaubnispflichtig. Sie sind jedoch rechtzeitig mit Angabe der Umzugsstrecke dem Fachbereich III Bürgerdienste anzuzeigen.
Anschrift
Stadt Delbrück
Marktstr. 6
33129
Delbrück
Hinweise zur Barrierefreiheit
Ebenerdiger Eingang, Fahrstuhl vorhanden, Behinderten-WC im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr