Sammelbehälter zur getrennten Erfassung organischer Abfälle, erhältlich in den Größen 80, 120 und 240 Litern, Abfuhr alle 14 Tage. Organische Abfälle dürfen nicht mehr in die graue Restmülltonne. Freistellung von der Biotonne auf schriftlichen Antrag möglich: Eine Befreiung von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Benutzung der Biotonne kann nur in den Fällen erfolgen, in denen eine vollständige und hygienisch einwandfreie Verwertung aller organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück erfolgt, z.B. durch Eigenkompostierung und Kompostverwertung auf dem eigenen Grundstück bzw. landwirtschaftliche Verwertung auf selbst bewirtschafteten Flächen (Antragsformular siehe Downloads/Links).