Dazu gehören:
- Befreiung von Halt- und Parkverboten aus besonderem Anlass
- Ausstellung des Handwerkerparkausweises Ostwestfalen-Lippe
- Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen mit einer erheblichen Gehbehinderung (Grad der Behinderung wenigstens 70 % bzw. 80 %) [gegebenenfalls in Verbindung mit einer Funktionsstörung des Herzens oder der Atmungsorgane (Grad der Behinderung wenigstens 50 %)], hochgradig an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankte Menschen (Grad der Behinderung von wenigstens 60 %) sowie Stomaträger mit doppeltem Stoma (Grad der Behinderung wenigstens 70 %)
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Behinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie Blinde - Ausnahmegenehmigungen für das Aufstellen von Containern, Gerüsten u.ä. im öffentl. Verkehrsraum