Eine Abrechnung bei Eigentumswechseln ergeht unter Berücksichtigung folgender gesetzlicher Regelungen:
GRUNDSTEUERN: laut Grundsteuergesetz für das volle Jahr, zahlbar vom alten Eigentümer (wurde laut Kaufvertrag eine andere Regelung vereinbart, kann eine interne Abrechnung zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer erfolgen.)
ABFALLBESEITIGUNGSGEBÜHREN: monatsweise
WASSERGELD- UND ENTWÄSSERUNGSGEBÜHREN: nach abgelesenem Verbrauch.
Für eine stichtagsgemäße Abrechnung an den alten Eigentümer benötigt das Steueramt:
Einen Vordruck finden Sie unter "Downloads / Links"!