Zur Beurkundung eines Sterbefalles geben wir Ihnen nachstehende Informationen:
Wo ist ein Sterbefall anzuzeigen?
Alle Sterbefälle, die im Stadtgebiet von Delbrück (einschl. der Stadtteile) eintreten, sind beim Standesamt Delbrück anzuzeigen (Haussterbefall, Unfalltod, Tod durch Fremdverschulden oder Suizid). Verstirbt jemand im Krankenhaus, ist immer das Standesamt am Ort des Krankenhauses für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig.
Wann ist ein Sterbefall anzuzeigen?
Ein Sterbefall muß spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Wer hat einen Sterbefall anzuzeigen?
Der Sterbefall kann von einem Familienangehörigen oder jeder anderen Person angezeigt werden, die von dem Tod aus eigenem Wissen unterrichtet ist. In der Regel übernehmen die Bestattungsunternehmen diese Aufgabe.
Welche Gebühren fallen an? Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei. Kostenfreie Urkunden werden ausgestellt für die Bestattung, für die Krankenkasse und für Rentenzwecke. Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig: die erste zusätzliche Urkunde kostet 10 €, jede weitere 5 €.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Der Arzt, der den Tod festgestellt hat, stellt darüber eine sog. „Todesbescheinigung“ aus; diese Bescheinigung mit allen Ausfertigungen ist dem Standesamt in jedem Fall vorzulegen.
Alle weiteren notwendigen Unterlagen richten sich nach dem Familienstand und der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. In vielen Fällen reicht zwar das Familienstammbuch aus, aber aufgrund der individuellen Voraussetzungen nicht immer.
Wir geben Ihnen gern Auskunft darüber, welche Unterlagen in Ihrem ganz persönlichen Fall benötigt werden!
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Katja Brockmann | 0 52 50 / 99 62 01 |
![]() |
Frau Monika Engelmeier | 0 52 50 / 99 62 02 |
![]() |
Standesamt | 0 52 50 / 99 62 00 |
![]() |