In Eilfällen ist ein "Expresspass" innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Antragstellung lieferbar.
Diese Frist können wir allerdings nur einhalten, wenn der Antrag im Bürgerbüro bis 11.30 Uhr gestellt wurde.
Wird ein Reisepass von einer Person unter 18 Jahren beantragt, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) bzw. ein Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten vorzulegen. (Die Einverständniserklärung ist als Formular im Bürgerbüro erhältlich)
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Links").
Für besonders Reiselustige:
Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Bitte beachten Sie den Reiter "Details"!
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Bürgerbüro Donnerstag durchgehend: 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
- Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
a) Reisepass als Expresspass
92,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
69,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
b) Reisepass mit 48 Seiten als Expresspass
114,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
91,50 EUR für Personen unter 24 Jahren
Die Gebühren können in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Hierfür erteilen Sie bitte eine formlose Vollmacht. Die Vertrauensperson muss sich beim Bürgerbüro ausweisen können.
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Bürgerbüro | 0 52 50 / 99 61 90 |
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