Der Handwerkerparkausweis OWL soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschliedlichen Einsatzorten tätig sind,
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
- Service- und Werkstattfahrzeuge (ausschließlich LKW, Bulli oder Kastenwagen) mit einer festen Firmenaufschrift (min. DIN A4) einsetzen und
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
die Arbeit erleichtern.
Parkberechtigungsbereich:
- im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
- in Verkehrsberuhigten Bereichen
Geltungsdauer:
Der Handwerkerparkausweis OWL gilt in allen 70 Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Detmold (Stadt Bielefeld, Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn) "nach Absprache" an jedem Tag in der Woche, so dass auch Arbeitseinsätze am Abend, in der Nacht oder am Wochenende durchgeführt werden können. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Der Handwerkerparkausweis OWL kann für 1 Jahr genehmigt werden.