Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine erweiterte Meldebestätigung, die neben den Meldedaten auch die zusätzliche Angabe über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit enthält.
Benötigt wird eine Aufenthaltsbescheinigung z. B. für Standesämter zur Eheschließung oder als Ausländer für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung.
Die Beantragung ist persönlich oder schriftlich möglich.
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Bürgerbüro Donnerstag durchgehend: 07:30 Uhr - 18:00 Uhr