Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt.
Wohngeld für Mieter und Eigentümer: Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
Rechtsanspruch:Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Voraussetzungen: Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt ab von drei Faktoren:
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Formulare , z.B. Mietbescheinigung, finden Sie unter "Downloads/Links"!