Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird und seit dem 01.11.2007 zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Downloads / Links").
Für besonders Reiselustige: Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen. Wenn Sie kurzfristiger einen Reisepass benötigen, kann ein vorläufiger oder ein Expressreisepass beantragt werden. Bitte beachten Sie die gesonderten Informationen hierzu (siehe unten).
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Bürgerbüro Donnerstag durchgehend: 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
- Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis
(auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragsstellung bei minderjährigen Jugendlichen bis 16 Jahren zwingend notwendig.
Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
a) Reisepass
60,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
b) Reisepass mit 48 Seiten
82,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
59,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
Die Gebühren können in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Bürgerbüro | 0 52 50 / 99 61 90 |
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