Der Kinderreisepass hat den früheren Kinderausweis abgelöst. Von daher wird die Gültigkeit von Kinderausweisen auch nicht mehr verlängert. Ein Kinderreisepass ist für Kinder bis 12 Jahren bei Auslandsreisen immer erforderlich!
Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre, längstens für Kinder unter 12 Jahren.
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Bürgerbüro Donnerstag durchgehend: 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Geburtsurkunde
biometrietaugliches Passfoto
Fotos für die Reisepässe müssen aufgrund der Speicherung der biometrischen Gesichtsmerkmale im Speicherchip des Reisepasses (sog. "Biometrie-Pass") besondere gesetzliche Qualitätsmerkmale erfüllen, z. B. die Person in Frontalaufnahme und mit unverdeckten Augen zeigen. Verlängerung oder Änderung - biometrietaugliches Passfoto,
zahlbar bei Antragstellung!
- Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.
- Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Bitte bringen Sie für die Verlängerung den Kinderreisepass sowie ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto mit. Die Anwesenheit Ihres Kindes ist zwingend notwendig.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Bürgerbüro | 0 52 50 / 99 61 90 |
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