Kurzbeschreibung
Wer gewerbsmäßig alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt, benötigt regelmäßig eine Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG). Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden (Gestattung nach § 12 GastG).
Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
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Anschrift
Stadt Delbrück
Marktstr. 6
33129
Delbrück
Hinweise zur Barrierefreiheit
Ebenerdiger Eingang, Fahrstuhl vorhanden, Behinderten-WC im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr