Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt Delbrück eine Benutzungsgebühr (Wassergeldgebühr). Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Stadtrates in einer Gebührensatzung festgelegt.
Die aktuelle Höhe der Wassergeldgebühr finden Sie jeweils hier!