Geburtsurkunde 

Kurzbeschreibung

Sie haben Nachwuchs bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Gern geben wir Ihnen Informationen zur Beurkundung der Geburt (siehe "Details").

Beschreibung

Wo wird eine Geburt beurkundet?

Die Geburt eines Kindes wird immer bei dem Standesamt beurkundet, das für den Geburtsort zuständig ist. Wenn also Ihr Kind z.B. im Krankenhaus Paderborn geboren wurde, dann wird die Beurkundung im Standesamt Paderborn vorgenommen. Sollte Ihr Kind durch Hausgeburt im Stadtgebiet Delbrück auf die Welt gekommen sein, dann kommen Sie zu uns zur Beurkundung.

Wann ist die Geburt anzuzeigen?

Die Frist für die Anzeige einer Geburt beträgt eine Woche.

Wer zeigt die Geburt des Kindes bei einer „Hausgeburt“ an?

Die Geburt kann vom Vater oder der Mutter des Kindes, der Hebamme oder jeder anderen Personen, die bei der Geburt zugegen war, angezeigt werden.

Wer zeigt die Geburt des Kindes bei einer „Krankenhausgeburt“ an?

In diesem Fall macht das Krankenhaus eine schriftliche Geburtsanzeige an das zuständige Standesamt.

Anschrift

Standesamt
Lange Str. 45
33129 Delbrück

Erreichbarkeit / ÖPNV

Hinweise zur Barrierefreiheit

ebenerdiger Eingang, Rollstuhlfahrerrampe, Behinderten-WC im 1. OG (Fahrstuhl) vorhanden. Das Standesamt befindet sich im Erdgeschoss.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr