Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Inanspruchnahme der Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Stadt Delbrück über den Gemeingebrauch hinaus.
Typische Beispiele sind das Aufstellen von Informations- oder Verkaufsständen sowie Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum. Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegt auch vor, wenn Transparente im Zuge von Straßen angebracht werden.
Erfoderlich ist immer ein schriftlicher Antrag, der aber formlos gestellt werden kann.