Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 8 Bauo NRW).
Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Antragseingang über die Erteilung der Genehmigung zu entscheiden. Eine Fristverlängerung um bis zu zwei Monate ist möglich.
Amtliche Lagepläne vom Katasteramt oder vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur sind beizubringen.