Kurzbeschreibung
Die Geschichte der Hundesteuer reicht bis in die Zeit um 1810 zurück. Es begann mit der Steuerreform von Friedrich Wilhelm III und es hieß: "Von jedem Hund irgendeiner Art, der beim Eintritt der Steuerjahres schon vier Monath alt ist, wird entrichtet 1 Reichsthaler. ... Die Erhebung dieser Luxussteuer erfolgt in den Städten durch die Magistrate..." Heutzutage ist die Hundesteuer keine Luxussteuer mehr, sondern dient insbesondere dem ordnungspolitischen Ziel, die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
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Anschrift
Stadt Delbrück
Lange Str. 45
33129
Delbrück
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Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr