Sterbefallbeurkundung 

Beschreibung

Zur Beurkundung eines Sterbefalles geben wir Ihnen nachstehende Informationen:

Wo ist ein Sterbefall anzuzeigen?

Alle Sterbefälle, die im Stadtgebiet von Delbrück (einschl. der Stadtteile) eintreten, sind beim Standesamt Delbrück anzuzeigen (Haussterbefall, Unfalltod, Tod durch Fremdverschulden oder Suizid). Verstirbt jemand im Krankenhaus, ist immer das Standesamt am Ort des Krankenhauses für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig.

Wann ist ein Sterbefall anzuzeigen?

Ein Sterbefall muß spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Wer hat einen Sterbefall anzuzeigen?

Der Sterbefall kann von einem Familienangehörigen oder jeder anderen Person angezeigt werden, die von dem Tod aus eigenem Wissen unterrichtet ist. In der Regel übernehmen die Bestattungsunternehmen diese Aufgabe.

Welche Gebühren fallen an? Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei. Kostenfreie Urkunden werden ausgestellt für die Bestattung, für die Krankenkasse und für Rentenzwecke. Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig: die erste zusätzliche Urkunde kostet 10 €, jede weitere 5 €.

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Anschrift

Standesamt
Lange Str. 45
33129 Delbrück

Erreichbarkeit / ÖPNV

Hinweise zur Barrierefreiheit

ebenerdiger Eingang, Rollstuhlfahrerrampe, Behinderten-WC im 1. OG (Fahrstuhl) vorhanden. Das Standesamt befindet sich im Erdgeschoss.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr