Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt. Sie ist eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde nach § 55 der Gewerbeordnung.
Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie, wenn Sie
•gewerbsmäßig,
•ohne vorhergehende Bestellung und
•außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
•Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen, oder
•Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen, oder
•unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet erteilt werden.