Als schwerbehinderter Mensch mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Erblindung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“) können Sie einen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind.
Der Parkausweis berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und darüber hinaus an folgenden Stellen:
Der Parkausweis wird gebührenfrei erteilt und gilt europaweit. Eine Antragstellung ist auch durch eine bevollmächtigte Person oder durch eine Betreuerin/einen Betreuer mit Vollmacht möglich. Sollten Sie die Antragsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie an einer erheblichen Gehbehinderung (gegebenenfalls in Verbindung mit einer Funktionsstörung des Herzens oder der Atmungsorgane) leiden oder aber hochgradig an Morbus-Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind.
Ein Antragsformular finden Sie unte "Downloads/Links"!